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   BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09   

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https://dejure.org/2010,3576
BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09 (https://dejure.org/2010,3576)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - 4 StR 407/09 (https://dejure.org/2010,3576)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09 (https://dejure.org/2010,3576)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 200 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im prozessualen Sinne; Nämlichkeit der Tat; veränderter Tatzeitraum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 StPO, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat wegen Veränderung des Tatzeitraums

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens der Verfahrenvoraussetzung einer wirksamen Anklageerhebung; Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat durch Veränderung des Tatzeitraums

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat wegen Veränderung des Tatzeitraums

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat wegen Veränderung des Tatzeitraums

  • reissenberger.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09
    Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 2006, 316, 317 jeweils m.w.N.).

    Allein der Umstand, dass die Kokainverkäufe ohne weitere nähere Zuordnung in zwei verschiedenen Wohnungen stattfanden, genügt hierfür nicht (vgl. auch BGHSt 46, 130, 133 f.).

  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 384/08

    Beweiswürdigung (Anforderungen in der Situation Aussage gegen Aussage:

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 384/08 - das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09
    Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 2006, 316, 317 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09
    Damit ist insoweit auch bei Zugrundelegung einer Tatzeit erst im Juli oder August 2006 die "Nämlichkeit" der Tat noch gewahrt, da sich diese beiden Taten unverwechselbar von der übrigen Tatserie abheben (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Die Hinzufügung eines zweiten lediglich alternativ in Betracht kommenden Übergabeortes stellt die "Nämlichkeit" der Tat daher nicht in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346, 347 mwN).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass selbst Veränderungen des Tatzeitraumes die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufheben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; NStZ-RR 2006, 316; NStZ 2010, 346).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

    Da die Taten der bezeichneten Serie nicht nach anderen Merkmalen individualisierbar sind, kommt der Tatzeit maßgebliche Bedeutung dafür zu, welche tatsächlichen Vorgänge von der Rechtskraft des Freispruchs erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346 f.; Urteil vom 22. Juni 2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19; Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt, wenn also mit anderen Worten die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 1998, 304 f. - Rn. 7 nach juris; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 4 ff. nach juris; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris; BGH NStZ 2010, 346 f. - Rn. 5 nach juris).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    b) Hinsichtlich der abgeurteilten Tat 4 (Diebstahls eines Parfums der Marke Boss zum Verkaufspreis von 69, 95 EUR am Nachmittag des 14. Juni 2010) fehlt es im Hinblick auf die Konkretisierung und Individualisierung insbesondere durch den Tatort und das Tatobjekt trotz einer Tatzeitverschiebung gegenüber der Schilderung in der Anklage nicht an der "Nämlichkeit" von angeklagter und abgeurteilter Tat (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, NJW 2011, 1687, 1688 (Rn. 19); Urteile vom 22. Juni 2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316, 317; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346 f.).
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14

    Teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten (Einstellung als

    Eine solche Tatzeitverschiebung hätte jedoch vorliegend nicht aufgrund eines Hinweises (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 265 Rn. 23 mwN) erfolgen können, da eine solche nur dann ausreicht, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346; Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 jeweils mwN).
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